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VG Schleswig, 25.08.2004 - 15 A 213/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2004 - 2 O 28/04
- VG Schleswig, 25.08.2004 - 15 A 213/03
- BVerwG, 03.03.2005 - 5 PKH 47.04
- BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 24.04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2004 - 2 MB 153/03
Unterhaltsvorschuss, Lebenspartnerschaft, Prozesskostenhilfe
Auszug aus VG Schleswig, 25.08.2004 - 15 A 213/03
Durch Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes - 2 MB 153/03 und 2 O 119/03 - vom 03.02.2004 sowie - 2 O 28/04 - vom 28.06.2004 ist den Klägerinnen Prozesskostenhilfe bewilligt worden.Ergänzend ist in Übereinstimmung mit den Gründen des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes - 2 MB 153/03 und 2 O 119/03 - vom 03.02.2004 darauf hinzuweisen, dass auch der Regelungsinhalt des § 1 Abs. 2 UVG hinsichtlich des Getrenntlebens von Partnern für die hier vertretene Auslegung des Begriffes "ledig" in dem vorstehend dargelegten Sinne spricht.
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus VG Schleswig, 25.08.2004 - 15 A 213/03
Mit der Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes hat der Gesetzgeber einen neuen Personenstand der Lebenspartnerschaft eingeführt, welcher ein aliud zur Ehe darstellt (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - BVerfGE 105, 313 ff., B. I. 3. a) aa)). - Drs-Bund, 29.05.2001 - BT-Drs 14/6160
Auszug aus VG Schleswig, 25.08.2004 - 15 A 213/03
Ausweislich der Gesetzesbegründung wollte der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 1 Abs. 2 UVG, welche nun auf den Begriff des Getrenntlebens gem. § 1567 BGB Bezug nimmt, insgesamt klarstellen, dass für § 1 Abs. 2 UVG die Definition des BGB maßgebend ist und "lediglich durch die in Absatz 2 ausdrücklich genannten Fallgestaltungen erweitert wird" (BT-Dr. 14/6160, S. 15). - KG, 14.11.1995 - 1 W 8392/94
Auszug aus VG Schleswig, 25.08.2004 - 15 A 213/03
Vielmehr entspricht die hier vorgenommene Auslegung dem personenstandsrechtlichen Grundsatz, dass der Familienstand einer Person möglichst genau bezeichnet werden soll (…vgl. Hepting/Gaaz, Personenstandsrecht, § 37 Rn. 40; KG B-Stadt, Beschluss v. 14.11.1995 - 1 W 8392/94 - zitiert nach Juris). - VG Schleswig, 14.11.2003 - 15 B 86/03
Auszug aus VG Schleswig, 25.08.2004 - 15 A 213/03
Ein von den Klägerinnen am 23.10.2003 gestellter Eilantrag sowie die Anträge der Klägerinnen auf Prozesskostenhilfe sind von der Kammer abgelehnt worden (vgl. Beschluss - 15 B 86/03 - vom 14.11.2003 sowie Beschluss im hiesigen Verfahren vom 17.02.2004).